BayWISS Evaluierungsbericht

113 6.8 Promotionsurkunden In Bezug auf das Ziel einer Erwähnung der betreuenden HAW auf den universitären Promotionsurkunden (siehe Box, Eckpunkt 9 der Anlage zur Kooperationsvereinbarung) sind aus den Inter- views und Befragungen keine Beschwerden bekannt geworden. Das Thema liegt eher auf der Verwaltungsebene der Fakultäten, da sich an jeder Fakultät, an der zum ersten Mal eine Verbund- promotion abgeschlossen wird, die Verwaltung erneut erstmalig mit dem Thema befasst und es daher teilweise zu Verzögerun- gen bei der Ausstellung der Promotionsurkunden kommen kann. Während die Nennung der HAW auf der Promotionsurkunde für die beteiligte HAW sehr wichtig ist, kam in den Interviews zur Sprache, dass sich dies aus Promovierendensicht teilweise auch anders verhält, da für manche von ihnen im Vordergrund steht, dass ihre Promotion an einer Universität als möglichst regulär wahrgenommen wird. Abschließend kann dieser Punkt erst eva- luiert werden, wenn eine höhere Anzahl abgeschlossener Promo- tionsverfahren als die gegenwärtigen 21 Promotionen vorliegt (Stichtag: 01.06.2021). Für eine eventuelle Zurechnung im Rahmen kooperativer Promotionen entstehender Publikationen zu beiden beteiligten Hochschulen, auch bei der Berücksichtigung im Leistungsportfolio der beteiligten Pro- fessorinnen und Professoren beider Hochschularten, gelten die üblichen Regeln guter wissenschaftlicher Praxis, d.h. die konkrete Beteiligung der jeweiligen Professorinnen und Professoren an der Entstehung einzelner Publikationen ist im konkreten Fall maßgeblich (siehe Box, Eckpunkt 9 der Anlage zur Koope- rationsvereinbarung). Hierzu sind keine anderslautenden Erfahrungen bekannt geworden. Die Frage der Zurechnung der veröffentlichen Promotionsschrift selbst auf die beiden Hochschulen ist schwieriger zu lösen, da Promotionen grundsätzlich, z.B. in Hochschulrankings, nicht doppelt gewertet werden können. Das Thema einer etwaigen Differenzierung nach Herkunft der Promovierenden im Doktorgrad kam im Rahmen der Interviews und Befragungen nicht zur Sprache, daher wird davon ausgegangen, dass dies kein Thema ist und eine solche Differenzierung weder angestrebt noch vorgenommen wird (siehe Box, Eckpunkt 10 der Anlage zur BayWISS-Gründungsvereinbarung). „Die jeweils an der Promotion beteiligte HAW ist auf der Promo- tionsurkunde als Institution prä- sent. Die Zitationsfähigkeit und wissenschaftliche Verwertbarkeit der Veröffentlichungen im Rah- men der Promotion wird beiden Hochschulen zugerechnet.“ (Eckpunkt 9) „Im Doktorgrad wird keine Diffe- renzierung nach der akademischen Herkunft der Promovierenden vorgenommen.“ (Eckpunkt 10)

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