BayWISS Evaluierungsbericht

119 7.3 Gleichberechtigte Zusammenarbeit Sicht der Betreuerinnen und Betreuer. Nach Angaben der Betreuerinnen und Betreuer erfolgt die inhaltliche und fachliche Betreuung der Promovierenden in den Verbundkollegs weitge- hend auf Augenhöhe (siehe Abbildung 61), wie in der strategi- schen Zielsetzung angestrebt (siehe Box). Erfreulich ist, dass die Einschätzungen der Universitäts- und der HAW-Seite im Hin- blick auf diese Frage kaum voneinander abweichen. Das Thema Augenhöhe und Hierarchieverhältnis wird von den Betreuerin- nen und Betreuern auch in den Freitextantworten relativ häufig zur Sprache gebracht. Dabei kommt von der HAW-Seite häufi- ger auch Kritik zur Sprache. Die Zusammenarbeit in den Prüfungsausschüssen bzw. Prüfungskomitees empfinden die HAW- Betreuerinnen und -Betreuer im Vergleich dazu als weniger gleichberechtigt und nicht ganz so deutlich auf Augenhöhe. 28 Abbildung 62: Aussagen zur gleichberechtigten Zusammenarbeit aus Sicht der Promotionsbetreuerinnen und -betreuer Mittelwerte auf einer Skala von 1=trifft gar nicht zu bis 5=trifft voll und ganz zu N=143 28 Die Einbeziehung der HAW-Betreuerin bzw. des HAW-Betreuers im jeweiligen Prüfungsausschuss bzw. Prüfungskomitee bei Abschluss einer Verbundpromotion und deren/dessen gleichberechtigte Mitwirkung bei der Begutachtung und Prüfung der Pro- motion ist in den Eckpunkten 7 und 8 geregelt. Wie im Kapitel 6.8 dargestellt, wird die Grundlage für eine gleichberechtigte Zusammenarbeit im Rahmen der Promotionsprüfungen durch die Anpassung der Promotionsordnungen geschaffen. Hier ist insbesondere die Regelung zur Rolle von HAW-Professorinnen und -Professoren im Promotionsverfahren relevant. Teilweise werden auch gesonderte Regelungen zum Mitwirkungsrecht bei der Begutachtung und in Promotionsprüfungen getroffen. Eine detaillierte Analyse, ob diese Regelungen in sämtlichen an Verbundpromotionen beteiligten Fakultäten – und im besten Fall auch darüber hinaus – schon getroffen wurden und jeweils zufriedenstellend umgesetzt sind, übersteigt den Rahmen dieser Evaluation und bedürfte juristischer Expertise. Daher beschränkt sich die Darstellung in diesem Kapitel auf die Beurteilung der Zusammen- arbeit in den Prüfungsausschüssen bzw. -komitees durch die HAW-Betreuerinnen und -Betreuer. „Mit der Verbundpromotion und den Eckpunkten der Zusammenar- beit in Promotionsvorhaben soll ein Modell mit Signalwirkung entstehen, da s (…) für ein Mitei- nander auf Augenhöhe steht.“ (Strategische Zielsetzung)

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