BayWISS Evaluierungsbericht

155 Fachöffentlichkeit sollte eine noch intensivere Informationspolitik betrieben werden, die klar über den Ab- lauf und den Nutzen einer Verbundpromotion informiert, aber auch transparent über die Aufgaben der Promovierenden und Betreuerinnen und Betreuer innerhalb eines Verbundkollegs aufklärt, um so das positive Verhältnis von Aufwand und Nutzen bei einer Verbundpromotion für alle Beteiligten deutlich zu machen. Der Nutzen einer Beteiligung an den BayWISS-Verbundkollegs für alle Beteiligten – d.h. für Professorinnen und Professoren wie für die Promovierenden – sollte verstärkt kommuniziert werden, entsprechende zusätzliche Marketing-Maßnahmen wären sinnvoll. Vereinheitlichung und Vereinfachung der Aufnahmeverfahren Es gibt immer noch eine gewisse Varianz und Komplexität bei der Aufnahme neuer Mitgliedshochschu- len in die BayWISS-Verbundkollegs, die einem Wachstum entgegensteht, und die durch verschiedene Handhabungen der Aufnahmeprozesse in den beteiligten Mitgliedshochschulen bedingt ist. In allen Ver- bundkollegs gilt: Fördergelder für die Promovierenden können gemäß BayWISS-Statuten erst fließen, wenn die Promovendin/ der Promovend und das Betreuertandem Mitglieder sind. Dies ist allerdings je- weils erst möglich, wenn im ersten Schritt die zwei Hochschulen, an denen die beiden Betreuerinnen bzw. Betreuer angesiedelt sind, Mitglied geworden sind. Eine solche Mitgliedschaft der Hochschule kann zwar auf formlosen Antrag eines Mitglieds der Hochschulleitung vom Leitungsgremium des jeweiligen Ver- bundkollegs genehmigt werden. Zur Bedingung für eine solche Antragstellung machen jedoch einige Universitäten, dass nicht nur die/der neugewonnene Betreuerin/Betreuer von der Verbundpromotion überzeugt ist, sondern auch der entsprechende Fakultätsrat sich zustimmend mit der BayWISS- Verbundpromotion befasst und die Promotionsprüfungsordnung entsprechend angepasst hat. Für einen beschleunigten Beitritt von mehr Universitäten/Fakultäten zu den verschiedenen Verbundkollegs wäre daher ein stärkeres Engagement der Hochschulleitungen hilfreich, auch um die Anpassung der Promo- tionsordnungen im Hinblick auf eine Normalisierung kooperativer Promotionen in die Breite zu bringen. Darüber hinaus könnte eine proaktive Informationspolitik zum Aufnahmeverfahren in der Hochschulöf- fentlichkeit die Beitrittshürden senken. Integration weiterer kooperativer Promotionen in BayWISS Nach wie vor gibt es nicht nur kooperative Einzelpromotionen außerhalb von BayWISS, die von zwei bayerischen Partnerhochschulen gemeinsam betreut werden, sondern auch gewachsene Kooperations- strukturen außerhalb von BayWISS wie etwa das TUM Applied Technology Forum (ATF), das Koopera- tive Graduiertenzentrum KGk der TU München mit der Hochschule München und – bezogen auf den Promotionsaspekt – die Technology Alliance Oberfranken (TAO). Um zusätzliche Wachstumspotenziale für BayWISS-Verbundkollegs zu erschließen, könnte erneut geprüft werden, ob und wenn ja wie solche Strukturen in BayWISS integriert werden könnten. Eine Hürde für die Teilnahme an BayWISS können die Auflagen für manche Promovierende sein, am jeweiligen Graduiertenkolleg bzw. der Arbeitsgruppe der Sitzhochschule des betreuenden Universitätsprofessors vor Ort teilzunehmen. Wenn es sich um wö- chentliche Anwesenheitspflichten handelt, kann die Erfüllung aufgrund der geographischen Distanzen innerhalb der Verbundkollegs mit hohem Reiseaufwand verbunden sein. Über pragmatische Lösungen dieses Problems sollte verstärkt nachgedacht werden.

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