BayWISS Evaluierungsbericht

158 In diesem Zusammenhang wird auch zu berücksichtigen sein, dass Art. 16 Abs. 1 Satz 1 BayHSchG fest- schreibt, dass die Hochschulen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben untereinander zusammenwirken. Zu diesen Aufgaben, für deren Durchführung der Freistaat Bayern den Hochschulen insbesondere die staatli- che Grundfinanzierung zur Verfügung stellt, gehört auch die – im Rahmen der Verbundpromotion ge- meinsam betriebene – Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 BayHSchG). 10.6 Bewusste Entscheidung zu Varianz versus Vereinheitlichung Während der Entstehungsphase ist in den Verbundkollegs eine Vielfalt dezentraler Strukturen und Ar- beitsweisen gewachsen. Jetzt ist es Zeit für eine bewusste Bestandaufnahme, wo die entstandene Varianz beibehalten werden soll und wo Standardisierung angebracht ist. Dies gilt insbesondere bezogen auf fol- gende Bereiche: Die Governance der Verbundkollegs Die Leitungs- und Gremienstrukturen und deren Bezeichnungen unterscheiden sich zwar nicht grundle- gend, im Detail aber doch vielfältig zwischen den Verbundkollegs (siehe Anhang Kapitel 12.10) . Hier könnten in einem ersten Schritt einheitliche Bezeichnungen für gleiche Funktionalitäten Klarheit schaf- fen; in einem zweiten Schritt könnte ein Austausch über die Zweckmäßigkeit verschiedener Strukturen ggf. auch in diesem Bereich einen gewissen Grad an Vereinheitlichung nach sich ziehen. Die Finanzierungshöhe Gegenwärtig werden die Finanzmittel für die Kollegs nicht nach fachlicher oder thematischer Zusammen- setzung der Verbundkollegs differenziert. Immer wieder kommt jedoch zur Sprache, dass aufgrund ver- schieden hoher Bedarfe gegebenenfalls eine Differenzierung der Zuschüsse sachlich begründet wäre und dass insbesondere die Ingenieurwissenschaften einen höheren Mittelbedarf hätten. Dem steht in den Sozial- und Geisteswissenschaften der Bedarf nach finanzieller Förderung von einzelnen Promovierenden gegen- über, da hier die Beschäftigung als wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seltener ist bzw. die Stellenanteile meist geringer sind. Zu dieser Frage wäre eine grundlegende Verständigung innerhalb des Fachforums Verbundpromotion sinnvoll. Finanzierungsmodalitäten innerhalb der Verbundkollegs Da die Richtlinien zur Mittelverausgabung relativ weit gefasst sind, haben sich vielfältige Finanzie- rungsmodalitäten in den Kollegs entwickelt, die sich je eigene Richtlinien gegeben haben, die die unter- schiedlichen Fachkulturen und deren Finanzierungsbedarfe widerspiegeln. Die Verständigung über diese Richtlinien sowie die Diskussion von Einzelfallentscheidungen in den Gremien der Verbundkollegs sind aber zeitintensiv. Unter Umständen könnte eine Neufassung der gemeinsamen verbundkollegübergreifenden Richtlinien Klarheit schaffen und zur Vereinfachung der Verfahren zur internen Kostenerstattung – auch gegenüber den Finanzabteilungen der Hochschulen – beitragen, ohne dadurch den Raum für fachspezifische Besonderheiten zu beschneiden. Die Einrichtung einer Arbeitsgruppe zu diesem Thema erscheint sinnvoll.

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