BayWISS Evaluierungsbericht

161 garantierten festen Pro-Kopf-Zuschüssen für Promovierende oder in Zielvereinbarungen formu- lierten Anreizen. ▪ Vonseiten der HAW-Vertreterinnen und -Vertreter wurde der Vorschlag einer Plattform zur Vermittlung von Promotionsthemen gemacht, die auch über die Webseiten des Verbundkollegs bekannt gemacht werden könnte. 10.8 Konsequente Umsetzung der BayWISS-Gründungsvereinbarung in den Promo- tionsordnungen Die Sichtung der Promotionsordnungen der bayerischen Universitäten und der über Promotionsbetreuun- gen an den Verbundkollegs beteiligten Fakultäten sowie Rückmeldungen aus den Befragungen geben Hinweise darauf, dass die in der BayWISS-Gründungsvereinbarung zugesagten Anpassungen der Promo- tionsordnungen im Hinblick auf barrierefreien Zugang und partnerschaftliche Zusammenarbeit in den Promotionsordnungen noch nicht flächendeckend und einheitlich umgesetzt sind, auch wenn in dieser Hinsicht schon Fortschritte erzielt wurden. Die Universität Bayreuth hat ihre Promotionsordnungen be- reits flächendeckend angepasst und dabei auch Verbundpromotionen berücksichtigt. Gegenwärtig wird an vielen Universitäten die Anpassung von Promotionsordnungen auf Fakultätsebene erst in Angriff ge- nommen, wenn die erste Professorin oder der erste Professor dieser Fakultät an einem Aufnahmeantrag in ein Verbundkolleg beteiligt ist, was den Aufnahmeprozess verzögert. Die Universitätsleitungen sollten gegenüber ihren Fakultäten verstärkt darauf hinwirken, dass die entspre- chenden Anpassungen spätestens mit Aufnahme von BayWISS-Promovierenden zügig umgesetzt werden. Mit der Aufnahme von BayWISS-Promovierenden in ein Verbundkolleg muss mindestens ein klares Com- mitment der Fakultät zur entsprechenden zeitnahen Anpassung der Promotionsordnung verbunden sein. 10.9 Beseitigung von Redundanzen und Widersprüchen bei der Zulassung zur Promoti- on und den Betreuungsvereinbarungen Bezogen auf die Zulassungsverfahren für kooperativ Promovierende wurde im Rahmen des Fachforums Verbundpromotion schon viel angestoßen, auch wenn dieses Thema nur zum Teil durch BayWISS beein- flussbar ist. Dennoch bleiben zusätzliche Hürden: Im Moment müssen kooperativ Promovierende in der Regel zunächst eine Standard-Betreuungsvereinbarung ihrer Universität (bzw. der zughörigen Graduate School oder Fakultät) unterzeichnen, die nach wie vor einen Erst- und Zweitbetreuer ausweist und mit bestimmten spezifischen Auflagen versehen ist. Im zweiten Schritt unterzeichnen sie zusätzlich die BayWISS-Betreuungsvereinbarung, wobei es zu Dopplungen kommen kann, auch wenn vonseiten der BayWISS-Verbundkollegs alles getan wird, um dies zu vermeiden. ▪ Die BayWISS-Verbundkollegs sollten eine stärkere Rolle in der Anbahnungs- und Bewerbungs- phase im Vorfeld der Promotionszulassung übernehmen, um diesen Prozess für die Promovieren- den zu vereinfachen und zu beschleunigen.

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