BayWISS Evaluierungsbericht

162 ▪ Die Hochschulleitungen sollten verstärkt darauf hinwirken, eventuell bestehende Hürden bei der Zulassung zu kooperativen Promotionen zu beseitigen. Dies betrifft besonders die Promotions- ordnungen auf der Ebene der Fakultäten, die im Idealfall angepasst sein sollten, bevor ein Beitritt zu einem Verbundkolleg erfolgt. ▪ Perspektivisch ist anzustreben, im Falle der Aufnahme in ein BayWISS-Verbundkolleg mit nur einer, nämlich der BayWISS-Betreuungsvereinbarung zu arbeiten und die anderen Auflagen in diese zu integrieren. Die Verbundpromotion könnte damit zum Vorbild für bayern-interne koope- rative Promotionen entwickelt werden. 10.10 Vereinheitlichung der bestehenden BayWISS-Betreuungsvereinbarungen Der begonnene Weg der Vereinheitlichung der bestehenden BayWISS-Betreuungsvereinbarungen sollte weiter beschritten werden. Ein Recht auf regelmäßige Betreuungsgespräche sollte flächendeckend garan- tiert sein, um eine stärkere Verbindlichkeit der Betreuung zu erzielen. Wo dies schon der Fall ist, wurde dies in der Promovierendenbefragung positiv hervorgehoben, da sich dadurch die Betreuungsintensität verbessert. 10.11 Öffnung der Qualifizierungsangebote der Graduiertenzentren für alle Mitglieder Bezogen auf die Einbindung der Verbundpromovierenden in ein Graduiertenzentrum bzw. eine Graduate School wurden in der Praxis größere Unterschiede zwischen den Verbundkollegs festgestellt. Daher wird angeregt, den Austausch zwischen den Verbundkollegsprecherinnen und -sprechern sowie zwischen den Koordinatorinnen und Koordinatoren darüber zu suchen, was diese Unterschiede erklärt, Good Practice zu identifizieren und in die Breite zu bringen. Eine verstärkte Kooperation der Mitgliedshochschulen der jeweiligen BayWISS-Verbundkollegs ist anzu- streben, insbesondere in Form einer Öffnung der Qualifizierungsangebote der Graduate Schools und Gra- duiertenzentren der Mitgliedshochschulen eines Verbundkollegs für alle Promovierenden dieses Ver- bundkollegs. So könnten Synergieeffekte der Zusammenarbeit noch wirksamer werden. Der Wunsch nach dieser Maßnahme wurde insbesondere auch von den Verbundkollegsprecherinnen und -sprechern deutlich artikuliert. 10.12 Förderung gemeinsamer Forschung von Universitäten und HAW Die BayWISS-Verbundkollegs brauchen noch Zeit, um neben der gemeinsamen Betreuung von Promoti- onen auch die Potentiale gemeinsamer hochschulartenübergreifender Forschungsprojekte auszuschöpfen. Die Verbundkollegs sollten befähigt werden, gemeinsame Drittmittelanträge zu stellen. In diesem Zu- sammenhang sollten auch die Förderrichtlinien von Forschungsprogrammen des Freistaats Bayern so angepasst werden, dass sie Konsortialprojekte zwischen Universitäten und HAWs gleichrangig fördern.

RkJQdWJsaXNoZXIy OTA1OTMz