BayWISS Evaluierungsbericht

242 • Organisation von Netzwerkveranstaltungen • Aufbau eines Monitoring-Systems zu kooperativen Promotionen und Verbundpromotionen in Bayern • Durchführung der Öffentlichkeitsarbeit • Schaffung von Transparenz über das an den Universitäten und HAWs bereits angebotene über- fachliche Qualifizierungsangebot für DoktorandInnen und Unterstützung für dessen Weiterent- wicklung Eckpunkte Nachfolgende 14 Eckpunkte spiegeln das Verständnis für eine künftige Zusammenarbeit von bayerischen Universitäten und HAWs im Bereich der Promotionen wider: 1. Die Zusammenarbeit zwischen bayerischen Universitäten und HAWs in Verbundpromotionen umfasst das gesamte Fächerspektrum der HAWs. 2. Die Zusammenarbeit der ProfessorInnen der Universitäten und HAWs erfolgt auf der Grundlage wissenschaftlicher Kontakte und wird durch das BayWISS bzw. das Fachforum Verbundpromo- tionen unterstützt. Anreize zur Förderung der Zusammenarbeit werden durch das StMBW etab- liert. 3. Die Universitäten und HAWs haben jeweils eine/n zentrale/n AnsprechpartnerIn für kooperative Promotionen und Verbundpromotionen benannt. So können die Promotionswege transparent kommuniziert und entsprechend unterstützt werden. 4. Die Masterabschlüsse von HAWs und Universitäten sind gleichwertig und schließen spezielle, lediglich für HAW-AbsolventInnen geltende zusätzliche Leistungsnachweise als Voraussetzung zur Aufnahme in das Promotionsverfahren aus. 5. Zu Beginn jedes Promotionsvorhabens wird von den BetreuerInnen und der / dem Promovieren- den eine Betreuungsvereinbarung abgeschlossen, welche u.a. das Thema, die fachliche Betreu- ung, die Projektmeilensteine und ggfs. fachliche sowie überfachliche Qualifizierungsmaßnahmen definiert. Als BetreuerIn fungieren gleichberechtigt die beteiligten Universitäts- und HAW- ProfessorInnen. 6. Die Promovierenden der HAWs sind in geeigneter Form in den Wissenschaftsbetrieb und die Forschungsnetzwerke der Hochschulen einzubinden. 7. Das Promotionsrecht liegt auch bei Verbundpromotionen bei den Universitäten. In den Prüfungs- kommissionen bzw. Prüfungsausschüssen der Universitäten ist gleichberechtigt jeweils ein/e HAW-ProfessorIn vertreten. 8. Die betreuenden ProfessorInnen sind gleichberechtigte GutachterInnen und PrüferInnen.

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