BayWISS Evaluierungsbericht

243 9. Die jeweils an der Promotion beteiligte HAW ist auf der Promotionsurkunde als Institution prä- sent. Die Zitationsfähigkeit und wissenschaftliche Verwertbarkeit der Veröffentlichungen im Rahmen der Promotion wird beiden Hochschulen zugerechnet. 10. Im Doktorgrad wird keine Differenzierung nach der akademischen Herkunft der Promovierenden vorgenommen. 11. Das Bayerische Modell der Verbundpromotion wird über eine Kooperationsvereinbarung aller bayerischen Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften etabliert. 12. Das BayWISS mit dem Fachforum „Verbundpromotionen“ und seinem Lenkungsrat stellt die or- ganisatorische Grundlage bereit. 13. Die Promotionsordnungen der Universitäten nehmen die Verbundpromotion sowie Eckpunkte für kooperative Promotionen und Verbundpromotionen zeitnah auf. Empfehlungen zur Integration von Verbundpromotionen werden über den Lenkungsrat den Universitäten zur Verfügung ge- stellt. 14. Das Modell der Verbundpromotion unterliegt einem jährlichen Monitoring-Verfahren und wird nach fünf Jahren erstmals umfassend evaluiert und ergebnisabhängig fortgesetzt. Es startet zum 1.1.2016.

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