BayWISS Evaluierungsbericht

91 „Die Masterabschlüsse von HAWs und Universitäten sind gleichwer- tig und schließen spezielle, ledig- lich für HAW-AbsolventInnen geltende zusätzliche Leistungs- nachweise als Voraussetzung zur Aufnahme in das Promotionsver- fahren aus.“ (Eckpunkt 4) Die Probleme liegen also zeitlich vor der formalen Aufnahme in ein BayWISS-Verbundkolleg, sodass sich die Frage stellt, inwieweit im Rahmen des Fachforums Verbundpromotion überhaupt Einfluss auf eine Verkürzung der Anbahnungsphase genommen werden kann. Insgesamt zeigt sich, dass das Ziel eines strukturierten und planungssicheren Promotionsprozesses gerade in Bezug auf die Anbahnungsphase besonders schwer umzusetzen ist, da der Ablauf dieser Phase zum einen von informellen Vorgängen wie der Findung eines Betreuungstandems geprägt ist und zum anderen von den formalen Annahmeverfahren der einzelnen Universitäten und ihrer Fakultäten abhängig ist, auf die BayWISS nur bedingt – und wenn, dann mittels der in BayWISS engagierten Hochschulleitungen – Einfluss nehmen kann (siehe Empfehlung 10.4) . Gleichwertigkeit von Masterabschlüssen Rechtlich sind seit der Umstellung auf Bachelor- und Masterab- schlüsse die Masterabschlüsse von HAWs denen der Universitäten gleichgestellt. Zusatzprüfungen können dennoch im Zuge des Auf- nahmeverfahrens zur Promotion von den Promotionsausschüssen verlangt werden, wenn der zugrundeliegende Masterabschluss mit dem Promotionsvorhaben fachlich nicht übereinstimmt. Solche Zusatzprüfungen sind allerdings nicht allein auf der Basis zulässig, dass der entsprechende Masterabschluss an einer HAW erworben wurde. In den Lenkungsrats-Interviews kam die Ansicht zur Spra- che, dass sich die Frage der Gleichwertigkeit in der Praxis nicht mehr stelle, da die Promovierenden in den Verbundkollegs durch die Qualität ihrer Promotionsvorhaben und ihrer Präsentationen überzeugen. Im Zuge der Befragungen wurde erhoben, wie sich die Beteiligten selbst zur Frage der tatsächlichen Gleichwertigkeit der Abschlüsse in der Praxis stellen. Die befragten HAW-Betreuerinnen und -Betreuer stimmen der Aussage mehrheitlich voll oder voll und ganz zu, dass sich im Rahmen der Betreuung von Verbundpromotionen bestätigt habe, dass Masterabschlüsse von Universitäten und HAWs als gleichwer- tig anzusehen sind (54 Prozent). Die Betreuerinnen und Betreuer an den Universitäten tun dies hingegen nicht (13 Prozent). Rund ein Fünftel aller befragten Professorinnen und Professoren hat zu dieser Frage keine Aussage getroffen. Insgesamt fallen die Einschätzungen der Universitäts- und HAW-Seite zur Fra- ge der tatsächlichen Gleichwertigkeit der Abschlüsse in der Praxis also deutlich auseinander. Es ist zu erwarten, dass sich die Einschätzungen der Universitätsseite zur Frage der Gleichwertigkeit von HAW-Abschlüssen unmittelbar auf die Auflagen und Bedingungen auswirken, mit denen eine Zulassung von HAW-Absolventinnen und -Absolventen zur Promotion an den Fakultäten verbunden wird. Diese Frage wird im folgenden Abschnitt behandelt.

RkJQdWJsaXNoZXIy OTA1OTMz