BayWISS Evaluierungsbericht

94 ob eine Diskriminierung vorliegt. Solche Auflagen grundsätzlich auszuschließen, erscheint im Sinne der Qualitätssicherung nicht adäquat. Trotzdem gibt nicht nur in den Freitextantworten der Promovierenden, sondern auch von den Koordinatorinnen und Koordinatoren Einzelfallberichte, in denen solche Auflagen und insbesondere Zusatzprüfungen für Promotionskandidatinnen und -kandidaten mit HAW-Hintergrund als diskriminierend empfunden wurden. So vertraten einzelne Koordinatorinnen und Koordinatoren die Sichtweise, dass Empfehlungen für eine freiwillige Teilnahme an bestimmten Veranstaltungen, z.B. zum Aufbau bestimmter Statistikkenntnisse oder quantitativer Methoden, verpflichtenden Prüfungen vorzuzie- hen seien, da es im Interesse der Promovierenden selbst liege, sich das nötige Handwerkszeug zur Bear- beitung ihrer Fragestellungen anzueignen und ihnen die Übernahme dieser Selbstverantwortung im Inte- resse ihrer eigenen Promotionsqualität durchaus zuzutrauen sei. Das Thema kann also nicht als vollständig bearbeitet betrachtet werden, ist aber vermutlich auch nicht grundsätzlich in den Griff zu bekommen, sondern erfordert immer wieder eine sachbezogene Betrachtung im Einzelfall, die die Hochschulart des promotionsberechtigten Abschlusses außer Acht lässt, aber die fachlichen Voraussetzungen genau in den Blick nimmt. Zentrale Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner an den Hochschulen Sämtliche am Fachforum Verbundpromotion beteiligte Hoch- schulen haben inzwischen eine zentrale Ansprechpartnerin bzw. einen zentralen Ansprechpartner für kooperative Promotionen und Verbundpromotionen benannt und deren Kontaktdaten über die BayWISS-Website öffentlich zugänglich gemacht (Eckpunkt 3 der Anlage zur Kooperationsvereinbarung). 22 Diese sind in man- chen Fällen die Koordinatorinnen und Koordinatoren des an der Hochschule verankerten BayWISS-Verbundkollegs, in anderen Fällen Vizepräsidentinnen und -präsidenten für Forschung oder Lehre, Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter von Gradu- iertenzentren oder Professorinnen und Professoren. 6.3 Betreuungsvereinbarungen Das Vorliegen einer BayWISS-spezifischen Betreuungsvereinbarung gehört zur den Qualitätsstandards einer BayWISS-Verbundpromotion und ist Voraussetzung für die Auszahlung der Fördergelder im Rahmen eines Verbundkollegs. BayWISS-Betreuungsvereinbarungen sollten daher flächendeckend vorliegen. Dies ist nach Auskunft der Geschäftsstelle – bis auf die Ausnahme eines Verbundkollegs, das bis vor kurzem nur eine extrem knappe, von allen drei Parteien unterzeichnete Betreuungszusage forderte – in allen Verbund- kollegs der Fall. 22 Sieh e https://www.baywiss.de/verbundpromotion, letzter Zugriff am 30.05.2021. „Die Universitäten und HAWs haben jeweils eine/n zentrale/n AnsprechpartnerIn für kooperative Promotionen und Verbundpromo- tionen benannt. So können die Promotionswege transparent kommuniziert und entsprechend unterstützt werden.“ (Eckpunkt 3)

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