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Promovieren mit Kind

 

Ein Leben als Mutter oder Vater eines (kleinen) Kindes, ein Leben als Promovierende*r – eines alleine ist schon eine Herausforderung, wer die Kombination bewältigen will, braucht die richtigen Informationen, gute Planung, Pragmatismus und vor allem Unterstützung.

Promotion in Verbundkollegs

Auf jetzt-promovieren.de bekommen Sie Infos, Tipps rund um die Promotion und in den Reportagen zu "I love science" vielfältige Einblicke in den Alltag von BayWISS-Doktorand*innen.

Tipps für den Promotionsalltag mit Kindern

Wenn Sie sich in einer Partnerschaft befinden, sollten Sie schon vor Geburt absprechen, wie in etwa die Kinderbetreuung aufgeteilt wird und wie der Familienalltag im ersten Jahr/ den ersten Jahren organisiert werden soll. Wer geht in Elternzeit und wie lange? Wie kann die Fortsetzung der Arbeiten an der Promotion sichergestellt werden? Welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es/wollen Sie in Anspruch nehmen (siehe dazu auch "Ressourcen-Check")

Machen Sie sich bereits vor Geburt einen Überblick über alle Ihre Ressourcen, die für eine Promotion mit Kind(ern) hilfreich sein könnten. Dazu zählt eine Auflistung aller verfügbaren Unterstützungspersonen, die Sie bei der Kinderbetreuung oder sonstigen Familienaufgaben unterstützen könnten. Sei es Großeltern, gute Freunde, Nachbarn oder andere Familien mit Kind(ern), die sich in einer ähnlichen Situation wie Sie befinden. Sprechen Sie mit den entsprechenden Personen, ob sie sich vorstellen könnten, Sie verbindlich x Halbtage oder Tage die Woche/ im Monat etc. bei der Kinderbetreuung zu unterstützen und/ oder auch im Notfall evtl. spontan einzuspringen. Denken Sie auch über bezahlte Unterstützungspersonen nach, wie ein Au-Pair, Babysitter oder auch Tageseltern/ein Krippenplatz. Auch die Auslagerung von anderen Familienaufgaben, wie die Einstellung einer Reinigungskraft oder die Online-Bestellung von Lebensmitteln inkl. Lieferung, können zusätzliche Entlastung bringen.

Achten Sie auf sich und Ihren persönlichen Ausgleich zur Promotion, Kinderbetreuung und ggf. Erwerbsarbeit, um Ihre physische wie psychische Gesundheit aufrecht zu erhalten. Überlegen Sie sich schon vor Geburt des Kindes, wie Sie das gewährleisten können und suchen sich Unterstützer:innen für Ihre Pläne. Weihen Sie z.B. eine:n sehr gute:n Freund:in in Ihre Pläne ein und bitten sie/ihn Sie daran zu erinnern und Sie zu ermutigen, daran auch festzuhalten, wenn das Kind geboren ist. Was hilft Ihnen am meisten zu entspannen und Ihre Energie wieder aufzuladen? Sind es Sport, kreative Tätigkeiten, Kurztrips, soziale Kontakte pflegen, usw.? Wie könnten Sie diese in Ihren Alltag mit Promotion und Kind(ern) am besten integrieren?

Nobelpreisverdächtiges Lebenswerk oder solide Forschungsarbeit? Was ist Ihr persönlicher Anspruch an Ihre Dissertation und welches Ziel hat oberste Priorität für Sie? Möchten Sie eine Dissertation anfertigen, die aus Ihrer Perspektive bestmöglich ist – egal wie lange sie dauert. Oder ist es Ihnen wichtiger, in einem bestimmten zeitlichen (finanzierten) Rahmen Ihre Dissertation auch wirklich zu Ende zu bringen? Evtl. hat sich Ihr Selbstanspruch auch im Promotionsverlauf bzw. nach der Familiengründung verändert? Es ist stets ratsam den eigenen Anspruch immer wieder zu reflektieren und ggf. der aktuellen Lebensrealität und den eigenen Zielen anzupasse

Bei gewissen Themen macht es auch Sinn, eine:n professionelle:n neutrale:n Berater:in zu kontaktieren. Zum Beispiel, um Ihre Arbeitsorganisation zu reflektieren, ggf. zu optimieren und auf Ihre aktuelle persönliche Situation anzupassen. Ebenso kann ein Coaching bei auftretenden Blockaden oder Krisen ratsam sein, um möglichst schnell wieder handlungsfähig zu werden und passende Lösungen für die individuellen Herausforderungen zu erarbeiten und nicht allein mit seinen Problemen zu sein.

Vernetzen Sie sich mit anderen Gleichgesinnten und tauschen Best-Practice-Ideen miteinander aus. Um Gleichgesinnte kennenzulernen bieten sich u.a. Vernetzungsveranstaltungen, wie die BayWISS-Netzwerktreffen, Promovierendenstammtische oder Fortbildungen für Promovierende an.

Beratung und Unterstützung an Hochschulen

Zentrale Anlaufstellen bei Fragen rund um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sind die Familienbüros sowie die Frauenbeauftragten bzw. Gleichstellungsbeauftragten der Hochschulen. Diese beraten Sie und geben Ihnen Informationen zu diversen Unterstützungsmöglichkeiten für Familien, wie zum Beispiel

  • Krippen- und Kindergartenplätzen für Hochschulangehörige
  • Notbetreuungsmöglichkeiten für Kindern von Hochschulangehörigen
  • Eltern-Kind-Zimmer für Hochschulangehörige
  • Still- und Wickelräume an der Hochschule
  • Handlungsmöglichkeiten bei Krankheit Ihres Kindes.

Informieren Sie sich auf der Website Ihrer Hochschule!

Promotion mit Kind – vorausschauend planen

Vor der Elternzeit zu klären

Klären Sie, nach welcher gesetzlichen Grundlage ihr Arbeitsvertrag befristet ist und wie lange dieser noch läuft bzw. ob er ggf. während Ihrer Elternzeit ausläuft (weitere Informationen hier).

Falls Ihr Arbeitsvertrag in der Elternzeit bzw. kurz danach auslaufen sollte, Sie aber absehen können, dass Sie Ihre Promotion zu diesem Zeitpunkt wahrscheinlich noch nicht finalisiert haben werden, besprechen Sie rechtzeitig vor Ihrem Antritt des Mutterschutzes bzw. der Elternzeit mit Ihren Vorgesetzten Optionen zur Vertragsverlängerung bzw. wie ein erfolgreicher, finanziell abgesicherter Abschluss der Promotion nach Ihrer Rückkehr aus der Elternzeit gelingen könnte.

Klären Sie mit Ihren Vorgesetzten und/oder der Personalabteilung, inwiefern Sie während der Elternzeit und ggf. danach, falls Ihr Arbeitsvertrag an der Hochschule während der Elternzeit ausläuft, weiterhin Zugang zu Büroräumen, Laboren, Bibliotheken etc. haben und wie es sich mit dem Versicherungsschutz verhält.

Weiterhin gilt es zu klären, ob Sie Ihr Hochschul-Email-Konto behalten können bzw. wie lange und die Ihnen im Rahmen Ihres Arbeitsverhältnisses zur Verfügung gestellten Ressourcen durch die Hochschule (z.B. Laptop, Speicherplatz, etc.), insbesondere wenn Ihr Arbeitsvertrag während der Elternzeit auslaufen sollte.

Vertragsverlängerung aufgrund von Mutterschutz und Elternzeit bei befristeten Verträgen

Rechtlicher Rahmen: Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZVG)

Wissenschaftliche Arbeit muss mit familiären Verpflichtungen zu vereinbaren sein. Damit das Wissenschaftler*innen besser gelingt, sieht das WissZVG vor, dass sich die insgesamt zulässige Befristungsdauer bei der Betreuung von einem oder mehreren Kindern unter 18 Jahren um zwei Jahre je Kind verlängert (familienpolitische Komponente). Dies gilt auch bei der Betreuung von Stief- und Pflegekindern. Unterbrechungszeiten etwa wegen Elternzeit werden nicht auf den Befristungsrahmen für die Qualifizierung angerechnet (vgl. dazu die Seite des BMBF)

A) Verlängerung des befristeten Vertrags ist möglich

Bei einer Qualifizierungsbefristung, d.h. einem nach § 2 Abs. 1 WissZeitVG befristeten Arbeitsvertrag. In diesem Falle verlängern sich:

sowohl die Vertragslaufzeit (gemäß § 2 Abs. 5 Nr. 3 WissZeitVG)als auch die zur Verfügung stehende Qualifikationszeit um die in Anspruch genommene Elternzeit.

  • Familienpolitische Komponente des WissZeitVG (§2 Abs.1 Satz 4): Die Höchstbefristungsdauer für die Qualifikationsphase kann sich um je zwei Jahre pro Kind verlängern, wenn die Betreuung in den Zeitraum der 12- bzw. 15-jährigen wissenschaftlichen Qualifizierungsphase(n) fällt. Relevante Betreuungsverhältnisse bestehen in der Regel, "wenn Kind und betreuende Person in einem gemeinsamen Haushalt leben"; ein Personensorgerecht ist keine Voraussetzung. Auch Stief- und Pflegekinder sind eingeschlossen. Wichtig: Es besteht kein Rechtanspruch auf die Gewährung (d.h. es liegt im Ermessen der Arbeitgeber:innen dies zu gewähren). Die Arbeitgeberin kann auch entscheiden, ob die zwei Jahre voll oder teilweise ausgeschöpft werden.

Wenn Beschäftigte nach dieser Art eine Befristung haben, müssen Sie für die oben aufgeführten Verlängerungoptionen einen formlosen Antrag stellen (denn die Verlängerung des Arbeitsvertrags nach § 2 Abs.1 Satz 3 WissZeit VG erfolgt nicht automatisch) an das für Sie zuständige Personaldezernat und ihre*n Vorgesetzte*n.

B) Verlängerung des befristeten Vertrags ist nicht möglich

  • bei einer Drittmittelbefristung: Bei einer drittmittelfinanzierten Stelle, die nach § 2 Abs. 2 WissZeitVG befristet ist. Weder Mutterschutz noch die Inanspruchnahme von Eltern(teil)zeit bewirken für sie eine Vertragsverlängerung.
  • bei einer TzBFG-Befristung: Bei einer befristeten Stelle, die nach dem TzBfG befristet ist.

 

© standsome / unsplash

Wiedereinstieg nach der Elternzeit mit Stipendium

Sollte für Sie als Mutter in der Elternzeit Ihre Finanzierungsquelle auslaufen, könnte es eine Option für Sie sein, den Wiedereinstieg in die Promotion über ein LaKoF-Stipendium nach der Elternzeit zu finanzieren. Hier finden Sie weitere Informationen der LaKoF.