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Digital gestützte Lehrformate entwickeln

© Emma Matthews / unsplash

Rechtliche Fragen zur digital gestützten Lehre

Im Rahmen des Programms „Digitaler Campus Bayern“ wurde am Rechenzentrum der Universität Würzburg eine hochschulübergreifende Beratung in IT-Rechtsfragen etabliert, finanziert vom Freistaat Bayern. #

Auf dieser Seite zum IT-Recht  finden sich Informationen zu den Aspekten:

  • Umfang der erlaubten Nutzung
  • Vorlesungen
  • Lernplattformen
  • Materialen und weiterführende Links.

Ansprechpartner ist Johannes Nehlsen.

Die Stelle kooperiert eng mit der Stabsstelle Informationssicherheit bayerischer Hochschulen und Universitäten an der HAW Augsburg - dort ist der Ansprechpartner Christian S. Fötinger.

 

Falls Sie Live-Vorlesungen durchführen, weisen Sie die Studierenden auf Aufzeichnungen hin:

"Die folgende Lehrveranstaltung wird aufgezeichnet, die Aufzeichnung umfasst Bild, Ton und Chat innerhalb der Webkonferenz, um die Aufzeichnung den Studierenden später als Videostream zur Verfügung stellen zu können. Soweit Sie mit Ihrer Aufzeichnung in Bild, Ton oder Chat nicht einverstanden sind, schalten Sie Kamera und Mikrofon nicht ein und nehmen Sie bitte nicht an Chats teil. Fragen zur Lehrveranstaltung können Sie in diesem Fall per Mail an die Lehrperson richten."

 

Und: Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gilt auch in Zeiten von Corona..