BayWISS Evaluierungsbericht

159 Betreuungsvereinbarungen Die intensiven Bemühungen um die Einigung auf eine Vereinheitlichung der bestehenden BayWISS- Betreuungsvereinbarungen befinden sich auf einem guten Wege und sollten fortgesetzt werden. Aufgrund der zentralen Bedeutung von Betreuungsvereinbarungen für die Qualitätssicherung der Promotionen wäre eine einheitliche BayWISS-Betreuungsvereinbarung ein wichtiges Element der im Rahmen der Verbund- promotion angestrebten Verlässlichkeit und Transparenz von Strukturen und Prozessen (siehe Abschnitt 10.9) . In diesem Zusammenhang sollte noch konsequenter als bisher dafür gesorgt werden, dass die in den BayWISS-Betreuungsvereinbarungen getroffenen Absprachen den Verbundpromovierenden und dem Be- treuungstandem bewusst sind und auch gelebt werden, damit sie die intendierte Betreuungsintensität und - qualität verbindlich absichern können. Stellenanteile der Koordinatorinnen und Koordinatoren Bisher wird jedes Verbundkolleg unabhängig von seiner Größe mit den Mitteln für eine halbe Koordina- tionsstelle (TVL 13) gefördert. Die Verbundkollegs sind jedoch unterschiedlich groß. Sie fördern im Sommer 2021 zwischen einem und 50 Promovierenden und bringen zu diesem Zweck eine sehr unter- schiedliche Anzahl von Hochschulen und engagierten Professorinnen und Professoren zusammen. Auch die Wachstumsdynamik der Verbundkollegs ist unterschiedlich. Mit dem Wachstum der Verbundkollegs nimmt der Arbeitsaufwand zu. Die Stellenanteile der Koordinationsstellen sollten im Hinblick darauf einer Prüfung unterzogen und einige davon ggf. aufgestockt werden, z.B. indem ab 25 Promovierenden eine 75 Prozent-Stelle förderfähig wäre. Organisationale Einbettung der Koordinatorinnen und Koordinatoren Vielfalt gibt es auch im Hinblick auf die organisationale Einbettung der Koordinationsstellen. Während in den meisten Verbundkollegs je eine halbe Koordinationsstelle aus BayWISS-Mitteln finanziert wird, die an einer der beiden Sitzhochschulen angesiedelt ist und die sich ausschließlich der BayWISS- Verbundpromotion widmet, gibt es in einigen Verbundkollegs Sonderfälle, z.B. dass ein Promovierender am Lehrstuhl des Verbundkolleg-Sprechers die Koordinationsfunktion ausübt oder dass Beschäftigte der Hochschulen die Koordinationsfunktion neben anderen Aufgaben mit übernehmen. Diese Sonderformen sollten im Hinblick auf ihre Zweckmäßigkeit analysiert und ggf. angepasst werden. „ Matchmaking “ Unter „Matchmaking“ werden aktive Vermittlung sbemühungen gefasst. Dies umfasst die Vermittlung einer universitären Promotionsbetreuerin oder eines universitären Promotionsbetreuers an eine HAW- Promotionsbetreuerin oder einen HAW-Promotionsbetreuer bzw. an Hochschulabsolventinnen und - absolventen, die an einer kooperativen Promotion interessiert sind. Während die gegenwärtigen BayWISS-Statuten ein solches Matchmaking ausschließen, wird vonseiten der HAWs immer wieder der Wunsch danach geäußert und es könnte aus HAW-Sicht den Nutzen der Verbundpromotion entscheidend erhöhen. Auch gibt es jetzt schon verschiedene Umgangsweisen mit diesem Anliegen in der Praxis. Die neuerliche Verständigung auf eine gemeinsame Position und Praxis zu diesem Punkt erscheint wichtig (siehe Empfehlun g 10.6) .

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